in Aarau

Parkplatzpflicht und Parkierung auf der Stasse

Wie dem Bericht der aargauerzeitung.ch ‘Nun dürfen in Baden Wohnungen ohne Parkplätze gebaut werden’ zu entnehmen ist, darf mit der erwarteten Annahme der telrevidierten BNO der Stadt Baden ‘autofreies Wohnen’ in der Innenstadtzone ermöglicht werden. Unter Auflagen kann in der Innenstadtzone bei einem Neubauwohnprojekt auf die Bereitstellung von Parkplätzen für deren Bewohner verzichtet werden. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung fällig, wie auch beim Weglassen der nachwievor geforderten Besucherparkplätze.

Parkierung sollte grundsätzlich kein freies Gut sein, insbesondere längeres Parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht. Denn bezahlt der Nutzer die durch ihn verursachten Kosten nicht selbst, bezahlen alle anderen mit.

Die Stadt Aarau hat, primär zur Regulierung des Penlerverkehrs, vor bald 4 Jahren ihr aarau.ch ‘Parkierungsreglement’ erneuert und ein aarau.ch ‘Parkkartensystem’ für die gesamte Stadt Aarau (exkl. Aarau Rohr) eingeführt, was gemüss tagesanzeiger.ch ‘Novartis-Gemeinde Stein will keine Pendler-Autos mehr in Wohnquartieren’ per 1.1.2015 auch die Gemeinde Stein plant.

Über die höhe der erhobenen Parkkartengebühren der Stadt Aarau kann man geteilter Meinung sein, wie auch die Kategorisierung. Hier z.B. Jahresabonnemente:

  • Anwohner 300 CHF/Jahr,
  • Bau- und Serviceunternehmen für alle Zonen 600 CHF/Jahr,
  • Berufstätige (einschliesslich Bau- und Servicefachleute für nicht standortgebundenes Parkieren) 1650 CHF/Jahr

Müssten doch Bordsteinkantenparkierungspreise für einen Personenwagen abhängig von Erstellungskosten sowie Unterhalt oder Knappheit und nicht vom Nutzer sein.

Die so generierten Einnahmen sollten für deren Unterhalt sowie neue öffentliche Dienstleistungen im entsprechenden Quartier genutzt werden.

 

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