in Aarau

Stadion oder Teilrevision nach der Teilrevision des Gestaltungsplan

Seit heute ist nun das Mitwirkungsverfahren ‘Teiländerung Nutzungsplanung Stadion’ auf der Webseite der Stadt Aarau aufgeschaltet.

Man kann nun also scheinbar mitwirken ob man das Stadion und Verdichtung per Hochhaus, oder ob man weder Stadion noch Verdichtung will. Ich bin ja schon für Stadion und Verdichtung aber bitte der ursprünglich kommunizierten Dichte nicht mit Hochhäusern.

Die Kausalität zwischen der baulichen Dichte und der Qualität des Freiraums ist somit offensichtlich und von Bedeutung für die städtebauliche Setzung. Eine vertikale Verdichtung in Form von Hochhäusern minimiert den Fussabdruck und erfüllt damit diese anspruchsvollen Bedingungen am besten.

Leider ist dem Planungsbericht nicht zu entnehmen, was unter anspruchsvollen Bedingungen zu verstehen ist, die dann zur Schlussfolgerungen für den Bedarf eines minimierten Fussabdruckes als Qualität des Freiraums führen.

Hier noch einmal eine Gegenüberstellung von Hochhaus vs. Geschossbau aus meinem früheren Blogeintrag ‘Wieso es für die geplanten 450 Wohnungen beim Stadion Aarau keine Hochhäuser brauch’. Wie war das noch einmal mit dem Schallausbreitung. Geht der Schall nicht nach oben?

threetowerscombine_19m

Wie dem Planungsberucht nun zu entnehmen ist werden entweder 450 Wohnungen mit über 60m2 pro Bewohner oder über 20’000m2 Gewerbefläche geplant. Womit man für die Baufelder 6 bis 8 bei einer Ausnützungziffer von fast 7 definitv auf höhere Gebäude angewiesen ist. Aber auch hier sollte der Blockrand den Sockel bilden.

combined_50m

Wieso gegenüber Plan A bei Plan B nebst der Nutzungsänderung zusätzlich die Ausnützung um 23000 m2 aGF (+25%) erhöht werden soll und somit die Gesamtausnützung über die Baufelder 5 bis 8 von 1.75 auf 2.35 erhöhte werden soll, ist nirgends einsehbar. Sollte das Stadion nicht gebuat werden dürfen auch die die Hochhäuser nicht gebaut werden und es käme wohl zu einer erneuten Teilrevision. Mit welcher Dichte dann geplant werden soll, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

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