in Ausnützungsziffer

Mehrwertausgleich – statt Rückbau

Da auf einer Parzelle in Oberentfelden Wohnraum für eine Ausnützungsziffer von 0.82 statt der zulässigen Ausnützungsziffer 0.6 gebaut wurden, muss die je nach baugesetzlicher Auslegung 109m2 bis 85.5m2 zuviel gebaute Fläche zurück gebaut werden.

Klar geht es nicht, dass man mehr baut als zulässig ist. Was aber schon auch fraglich ist ob eine mikrige AZ von 0.6 an dieser Lage in der heutigen Zeit angemessen ist, ist doch die Parzelle mit dem öV gut erschlossen. Da wäre eine AZ von 2 im Sinne der Nachhaltigkeit angemessener…

So oder so statt die 1.3 Mio. für den Rückbau zu vernichten, sollten diese besser als Mehrwertausgleich an Nachbarn und Gemeinde für Quartiergebunde Gemeinschaftsausgaben ausbezahlt werden.

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