in Mehrwertausgleich

Kanton Aargau beschränkt sich auf’s Minimum und hofft auf Gemeinden

Gemäss aargauerzeitung.ch ‘Aargauer Regierung setzt bei Mehrwertabgabe auf Bundesvorgabe’ soll im Aargau beim Einzonen von Bauland die Abgabe auf den Mehrwert des Grundstückes der Minimalwert 20 Prozent festgelegt werden.

So ist dem Zeitungsbericht zu entnehmen:

Der Regierungsrat will nun die minimale Vorgabe des Bundes übernehmen. Bei Einzonungen sollen die Landbesitzer auf dem Mehrwert des Grundstücks eine Abgabe von 20 Prozent bezahlen.

und

Der Regierungsrat schlägt weiter vor, dass die Gemeinden einen höheren Ansatz als 20 Prozent festlegen können. Die Gemeinden sollen frei sein, auch für Um- und Aufzonungen sowie für andere Planungsmassnahmen eine Mehrwertabgabe zu verlangen und den Satz zu bestimmen.

sowie

Die Erträge müssen gemäss Bundesvorgabe zweckgebunden für Auszonungsentschädigungen bei materieller Enteignung und für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden.

Bin ja gespannt, ob die Gemeinden den Mehrwert dieser Abgabe erkennen.

 

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